Anfang 1933 gab es
in Deutschland 19.276 Rechtsanwälte. Ein erheblicher Teil galt nach der
Machtübernahme gemäß der nationalsozialistischen Ideologie als
jüdisch. In vielen Städten Deutschlands wurden am 31. März 1933
Gerichtsgebäude von SA- Trupps gestürmt. Dabei wurde lautstark
gefordert, alle jüdischen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte zu
entfernen. |
Während in Berlin
der Anteil der jüdischen Anwälte rund die Hälfte der gesamten
Anwaltschaft ausmachte, war er in anderen Städten nicht so hoch. Alle
Anwälte, die nun als Juden galten, waren in der einen oder anderen Form
mit diskriminierenden Maßnahmen konfrontiert. |
Diese Ausstellung erinnert an die von der
NS-Verfolgung betroffenen Anwälte und Anwältinnen und die Unrechtsmaßnahmen,
unter denen sie zu leiden hatten. Die Ausstellung macht den Verlust, den
Ausgrenzung, Vertreibung und Mord bewirkt haben, beklemmend deutlich.
Gleichzeitig gewähren die verschiedenen Lebensbilder dem Betrachter einen
neuen Einblick in die
Ereignisse sowie die juristische Sphäre. In welchen Etappen die Ausgrenzung bis zum allgemeinen Berufsverbot am 30.
November 1938 aus dem gewachsenen Berufsstand vorgenommen wurde,
veranschaulichen zahlreiche, zum Teil einmalige Dokumente und Zeugnisse.
Anhand von Einzelbiographien, die durch umfangreiches Bildmaterial sehr
lebendig werden, lassen sich die Folgen der Eingriffe für den Einzelnen
exemplarisch nachvollziehen. Nicht allein die Lebenswege Prominenter
werden nachgezeichnet, sondern auch die von weniger bekannten Anwälten.
Alle verloren den Beruf, meist die Heimat und ein großer Teil ihr Leben.
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