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Max Alsberg
war seit 1906 Rechtsanwalt in Berlin, später auch Notar und
Honorarprofessor. Er war ein prominenter Verteidiger, u.a des Industriellen
Stinnes und von Mitgliedern des Ringvereins „Immertreu ". Seine Mandanten
gehörten meist der wirtschaftlichen und politischen Elite an. Er trat auch
in politischen Prozessen auf, so Anfang der Zwanziger Jahre als Vertreter
des Deutschnationalen Karl Helfferich im von Martin Erzberger angestrengten
Beleidigungsprozeß. 1931 übernahm Alsberg als einer von vier Anwälten die
Verteidigung von Carl von Ossietzky. Bei dieser Gelegenheit war er, der
keinerlei Erfahrungen mit Prozessen gegen die politische Linke besaß, von
der negativen Stimmung überrascht, die ihm beim Reichsgericht in Leipzig
entgegenschlug - und erst recht von dem harten Urteil über anderthalb Jahre
Haft. Alsbergs Fähigkeiten in der Analyse, Konzeption und Rhetorik wurden
gerühmt. Sein 1930 erschienenes Buch „Der Beweisantrag im Strafprozeß" war
bahnbrechend und wurde nach dem Krieg wieder aufgegriffen und
fortgeschrieben. Er überbrückte damit den Graben zwischen anwaltlicher
Praxis und juristischer Wissenschaft. Immer wieder beschäftigte er sich mit
den zentralen Fragestellungen des Rechts: der Wahrheit und der
Gerechtigkeit. Er setzte diese Themen auch auf künstlerischem Gebiet um, so
schrieb er die beiden Dramen „Die Voruntersuchung" (auch verfilmt) und „
Konflikt ".
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