Fotoquelle: Hauke Sturm

Die Ausstellung ist biografisch aufgebaut, bleibt aber nicht allein auf der individuellen Schicksalsebene, sondern stellt - anhand von Übersichtstafeln (siehe Inhalt) die Grundsätzlichkeit der Ausgrenzung und Verfolgung dar. Die regionalen Studien, durch die die Ausstellung an den verschiedenen Wanderstationen ergänzt wird, verdeutlichen den föderativen Charakter der Ausstellung "Anwalt ohne Recht".

Die Ausstellung wendet sich insbesondere an alle, die sich mit rechtlicher Gleichbehandlung beschäftigen, u.a. Schulklassen, Volkshochschulkurse und allgemein politisch Interessierte.

 
Kriminalgericht, Berlin-Moabit, Anfang 20.Jhd. -Foto: Privatarchiv Dr. Simone Ladwig-Winters
Kriminalgericht, Berlin-Moabit, Anfang 20.Jhd.

Anfang des 20. Jahrhunderts war der Anteil der Anwälte, die Juden oder jüdischer Herkunft waren, relativ hoch. Diese Entwicklung beruhte auf der jahrhundertlangen juristischen Sonderstellung von Juden in Deutschland. Über lange Zeit galten für sie unzählige Sondergesetze, waren sie in ihrer Berufsausübung eingeschränkt. Auch nach ihrer vollständigen rechtlichen Gleichstellung in ganz Deutschland nach 1871 hatten sie zunächst keinen ungehinderten Zugang zu Funktionen im Staatsdienst. Nahezu zeitgleich mit der Reichsgründung hatte sich die freie Advokatur entwickelt. Die Auseinandersetzung mit dem Recht als einer der zentralen Säulen der jüdischen Kultur lag traditionell sehr nahe. Nun ergriffen viele Juden die Möglichkeit, freiberuflich im juristischen Sektor zu arbeiten, ohne auf das Wohlwollen von einstellenden Institutionen, sei es an den Gerichten, sei es in der Bürokratie oder an den Universitäten, angewiesen zu sein.

Otto Dix: Rechtsanwalt Dr. Fritz Glaser mit Familie, 1932 - Fotoquelle: Sächsische Landesbibliothek/ Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Abt. Deutsche Fotothek - Sign.LD: 196 291 a Dix, (c) VG Bild-Kunst, Bonn 2001
Otto Dix: Rechtsanwalt Dr. Fritz Glaser mit Familie, 1932 - Fotoquelle: Sächsische Landesbibliothek/ Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Abt. Deutsche Fotothek - Sign.LD: 196 291 a Dix, (c) VG Bild-Kunst, Bonn 2001

Die Zahl jüdischer Rechtsanwälte nahm bis in die zwanziger Jahre stetig zu. Nachfolgende Generationen traten in die Kanzleien der Väter ein oder eröffneten eigene. In den Großstädten war der Anteil jüdischer Anwälte höher als an kleineren Gerichtsorten. In Berlin z.B. waren am 1.Januar 1933 von 3.400 Rechtanwälten über die Hälfte jüdischer Herkunft. Bedingt durch den starken Anstieg der Anwaltszahlen - auch Frauen konnten seit den Zwanziger Jahren den Beruf ergreifen -, verschlechterte sich allgemein die Einkommenssituation. Wenn auch noch der größte Teil der Anwaltschaft dem bürgerlichen Mittelstand angehörte, war er doch nicht homogen strukturiert: Es gab Anwälte, die sich politisch stark für die Linke engagierten, wie Alfred Apfel, Kurt Rosenfeld, Rudolf Olden, die u.a. Carl von Ossietzky verteidigten. Andere waren eher liberal eingestellt, wie Max Alsberg oder Ludwig Bendix, und wieder andere vertraten eindeutig deutschnationale Ziele, wie Max Naumann. Auch sozial gab es große Unterschiede: Einige, wie die „Staranwälte" Alsberg und Erich Frey, verfügten über zahlreiche lukrative Mandate, während andere mit ihren Einnahmen gerade einen bescheidenen Lebensstandard finanzieren konnten.

Zum Bild von Otto Dix "Rechtsanwalt Dr. Fritz Glaser mit Familie" (1925): Glaser war Anwalt in Dresden, Er wurde nach 1933 wegen seiner Religion und verschiedner Vertretungen mit Berufsverbot belegt. Er überlebte. Nach 1945 wurde er wieder als Anwalt zugelassen. Auch in der DDR wurde er ausgegrenzt, weil er einen Nazi-Richter vertrat. Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Galerie Neue Meister

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