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Otto Dix: Rechtsanwalt
Dr. Fritz Glaser mit Familie, 1932 - Fotoquelle: Sächsische
Landesbibliothek/ Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Abt.
Deutsche Fotothek - Sign.LD: 196 291 a Dix, (c) VG
Bild-Kunst, Bonn 2001 |
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Die
Zahl jüdischer Rechtsanwälte nahm bis in die zwanziger Jahre stetig
zu. Nachfolgende Generationen traten in die Kanzleien der Väter ein
oder eröffneten eigene. In den Großstädten war der Anteil jüdischer
Anwälte höher als an kleineren Gerichtsorten. In Berlin z.B. waren
am 1.Januar 1933 von 3.400 Rechtanwälten über die Hälfte jüdischer
Herkunft. Bedingt durch den starken Anstieg der Anwaltszahlen - auch
Frauen konnten seit den Zwanziger Jahren den Beruf ergreifen -,
verschlechterte sich allgemein die Einkommenssituation. Wenn auch
noch der größte Teil der Anwaltschaft dem bürgerlichen Mittelstand
angehörte, war er doch nicht homogen strukturiert: Es gab Anwälte,
die sich politisch stark für die Linke engagierten, wie Alfred
Apfel, Kurt Rosenfeld, Rudolf Olden, die u.a. Carl von Ossietzky
verteidigten. Andere waren eher liberal eingestellt, wie Max Alsberg
oder Ludwig Bendix, und wieder andere vertraten eindeutig
deutschnationale Ziele, wie Max Naumann. Auch sozial gab es große
Unterschiede: Einige, wie die „Staranwälte" Alsberg und Erich Frey,
verfügten über zahlreiche lukrative Mandate, während andere mit
ihren Einnahmen gerade einen bescheidenen Lebensstandard finanzieren
konnten. |
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Zum Bild von Otto Dix "Rechtsanwalt Dr. Fritz Glaser mit Familie"
(1925): Glaser war Anwalt in Dresden, Er wurde nach 1933 wegen
seiner Religion und verschiedner Vertretungen mit Berufsverbot
belegt. Er überlebte. Nach 1945 wurde er wieder als Anwalt
zugelassen. Auch in der DDR wurde er ausgegrenzt, weil er einen
Nazi-Richter vertrat. Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Galerie Neue
Meister |
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