Fotoquelle: Bildarchiv des Bundesarchiv Koblenz, Sign.Nr: 73/74/87 

 

1. April 1933: „Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten" lautete eine Aufforderung; an die Kanzleischilder wurde rote Handzettel geklebt: „Besuch verboten! Jude!"

 
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