Anreise mit ÖPNV
Mit den Stadtbuslinien
Linie 1 - Richtung Ehringsdorf
Linie 5 - Richtung Klinikum
Linie 6 - Richtung Legefeld/Obergrunstedt
Linie 7 - Richtung Weimar West
Linie 8 - Richtung Merketal
ab Hauptbahnhof Weimar bis Haltestelle Goetheplatz. Von dort mit den Linien
2 bzw. 9 bis zur Haltestelle Hellerweg. Von dort den Fußweg bergab benutzen.
Das Gericht befindet sich nach ca. 200 m auf der linken Seite.
Mit dem Auto von der Autobahn A 4 - aus Richtung Osten
Verlassen Sie die Autobahn an der Anschlussstelle 50 (Apolda) und fahren Sie
nach rechts Richtung Apolda (B 87). In der Ortslage Umpferstedt an der
Ampelkreuzung nach links Richtung Weimar auf die B 7 abbiegen. Auf dieser
Straße bleiben. Kurz vor der 2. Ampelkreuzung (nach dem Ortseingangsschild
Weimar) befindet sich das Verwaltungsgericht auf der linken Seite.
Parkmöglichkeiten bestehen auf den Besucherparkplätzen auf dem Parkdeck.
Mit dem Auto von der Autobahn A 4 - aus Richtung Westen
Verlassen Sie die Autobahn an der Anschlussstelle 48 (Nohra) und fahren Sie
nach rechts Richtung Weimar. In der Ortslage Nohra an der Ampelkreuzung nach
rechts Richtung Weimar auf die B 7 auffahren. Auf der Ortsumfahrung (B 7)
bis Abfahrt Weimar-West fahren, dort rechts abbiegen (Schwansee Straße).
Immer auf dieser Straße bleiben. An deren Ende nach links abbiegen in die
Karl-Liebknecht-Straße. An der nächsten Ampelkreuzung nach rechts abbiegen
(Friedensstraße). An der darauffolgenden Ampelkreuzung noch mal nach rechts
abbiegen (weiter Friedensstraße). Dann an der nächsten Ampelkreuzung
geradeaus fahren. Hier beginnt die Jenaer Straße, etwa 80 m hinter der Ampel
befindet sich das Verwaltungsgericht auf der rechten Seite.
Parkmöglichkeiten bestehen auf den Besucherparkplätzen auf dem Parkdeck.
Stadtplan - von der Autobahn
Quelle:
www.vgwe.thueringen.de |